Blumen Bongardt

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Dauergrabpflegevertrag/ DGV

Neben der normalen jährlichen Grabpflege, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit eines Dauergrabpflegevertrages an. Dieser kann ab 5 Jahren – 20 Jahre Laufzeit und mehr abgeschlossen werden.

Ihre Vorteile dabei sind:

  • Ihre Grabstätte wird fachgerecht gepflegt, auch nach Ihrem Ableben
  • keine Preiserhöhungen während der Laufzeit
  • Eingezahltes Geld wird treuhänderisch verwaltet durch die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz
  • jährliche Kontrolle der Grabstätten und Leistungen durch die Genossenschaft
  • Leistungen werden individuell, ganz nach Ihren Wünschen vereinbart
  • persönliche Vorsorge und Entlastung Ihrer Angehörigen

Wenn Sie Interesse haben oder sich informieren möchten, wenden Sie sich gerne an uns. In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen ein Angebot, nach Ihren Wünschen.